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Post aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


09.09.09 02:20
Hallo,
nach unserem offenen Brief erreichte uns nun eine Antwort von Frau von der Leyen einer Mitarbeiterin des Familienministeriums. Die Antwort haben wir anonymisiert als Text und Bild online gestellt.
Wir freuen uns, dass augenscheinlich auf unseren Brief eingegangen wurde, auch wenn es eine Menge Punkte gibt, die genauerer Betrachtung nicht standhalten und die wir nicht unkommentiert lassen wollen.

Obwohl wir in unserem Brief klar gemacht hatten, dass wir keinesfalls gegen eine Durchsetzung des Rechts im Internet sind und dass wir lediglich den Ansatz der Sperrlisten kritisieren, wird impliziert, es gäbe rechtlich einen Unterschied zwischen online und offline.
Scheinbar hat man unserem Brief ebenfalls nicht entnehmen können, dass wir nicht "den Vorwurf der Zensur erheben". In WIrklichkeit bemängelten wir, dass sich die geschaffene Infrastruktur für Zensur misbrauchen ließe, die Bedingungen für weiterreichendere Sperren geschaffen und ein vollkommen intransparentes und präventives System etabliert werde.

Im Weiteren wird ein Vergleich herangezogen, der bei genauerer Betrachtung eigentlich unsere Argmentation unterstützt: Man würde doch einen Buchladen, der Kinderpornographie vertreibt, keineswegs mit einem Stopschild verstellen. Das wäre nicht zielführend, weil man weiterhin um das Schild herumgehen könnte und nur eine Quelle von Kinderpornographie versteckt wird und nicht das Problem selbst angeht. Auch wird das ganze Haus gesperrt, anstatt einfach das Buch pädophilen Inhalts aus den Regalen zu nehmen und den Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Wenig differenziert fällt die Reaktion darauf aus, dass von Seiten der Politik nicht auf die grundlegende und berechtigte Kritik eingegangen wird. Hier wird behauptet, dass den Kritikern entgegengekommen wurde, indem man keine IP-Adressen an den Stop-Schildern speichert. Dies ist nun wirklich ausgesprochener Blödsinn. Der Vorschlag, die gesammelten Adressen zur Strafverfolgung zu nutzen, ist noch offensichtlicher verfassungswidrig als das Zugangserschwerungsgesetz ohne diesen Zusatz und hätte somit die Durchdrückung des Gesetzes selbst behindert.

Einen positiven Punkt gab es dann aber doch noch: Frau von der Leyen hat sich wohl tatsächlich beim indischen Botschafter für die Unterstellung entschuldigt, dass Indien keine Gesetze gegen Kinderpornographie hätte.

Interessant ist, dass die Antwort aus dem Referat "aktive Kinderhilfe" kommt. Entweder sie glauben tatsächlich daran oder es ist einfach nur sehr BILDhafte Sprache.